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Exportbestimmungen

Aktuelle Informationen (Kurzinfo)

 

14.03.2006

Honduras: Bei Lieferungen von Holzpackmitteln nach Honduras ist seit 25.2.2006 der ISPM 15 anzuwenden.

 

07.03.2006

Syrien: Bei Holzpackmittel, die ab 01.04.2006 in Syrien eintreffen, ist der ISPM 15 anzuwenden.

 

Seychellen und Bulgarien: Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 seit 02.03.2006

 

27.02.2006

Umsetzung ISPM 15 Standard für Libanon ab 09.03.2006 und für Jordanien ab Februar 2006.

 

08.12.2005

Nicht-Holz-Erklärung für China entfällt.

Ab den 01.01.2006 ist für Lieferungen nach China keine Nichtholzerklärung ("nonwood packaging material declaration") mehr erforderlich.

 

Wichtig jedoch: die Markierungen sowohl bei Vollholzverpackungen als auch bei Nichtholzverpackungen müssen beim Öffnen des Containers ersichtlich sein.

 

Ausführliche Exportbestimmungen

 
 
 

Adresse

Schroth GmbH
Gärtnerstraße 5
D-74579 Neustädtlein
Fon: +49 7962 90900
Fax: +49 7962 909050